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Definition[]

Alarmdienste umfassen sowohl die Annahme und Auswertung eines Alarms bzw. einer Notmeldung als auch das Erkennen der Alarmart und des dementsprechenden Alarmumfangs. Sie beinhalten darüber hinaus auch die Alarmierung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen hilfeleistenden Stellen und die Einleitung entsprechender Erstmaßnahmen. Hierzu gehören auch die Erstellung der schriftlichen Alarmmeldung und das Führen eines Alarmregisters sowie sonstiger relevanter Unterlagen und Dokumentationen.

Tätigkeiten im Sinne der Alarmdienste sind unter anderem:[1]

  • Alarmierung der betroffenen Personen im Schadenfall/ bei akuter Gefahr
  • Ausgabe von Unterlagen
  • Einleiten und Beteiligen an Evakuierungsmaßnahmen
  • Einleiten und Beteiligen an Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Einleiten und Beteiligen an Absperrmaßnahmen
  • Einweisen von Einsatzkräften
  • Vornahme von Notschalthandlungen
  • Sonstige Notdienstaufgaben

Quellen[]

Quicklinks[]

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Gebäudesicherheit

Objektschutz

Überfall- und Einbruchmeldeanlagen in Kombination mit Videoüberwachung

Sicherheitsdienst

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